Versicherte Personengruppen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Beschäftigte sind ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Einkommens und unabhängig davon, ob es sich um eine ständige oder nur vorübergehende Tätigkeit handelt, versichert. Auch wer ein Praktikum absolviert oder geringfügig beschäftigt ist, steht in der Regel unter Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem ersten Tag der Tätigkeit.


Unternehmerinnen, Unternehmer und Selbständige
Für Unternehmerinnen und Unternehmer der Bereiche Druck und Papierverarbeitung sowie Textil und Bekleidung besteht eine Pflichtversicherung. Unternehmerinnen und Unternehmer der übrigen Branchen können sich freiwillig gegen Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten versichern. Für sie beginnt der Versicherungsschutz erst nach ihrer Anmeldung.


Personen, die nicht im Unternehmen beschäftigt sind
Personen, die nicht im Unternehmen beschäftigt sind, sich jedoch im Auftrag oder mit Zustimmung der Unternehmensleitung auf der Unternehmensstätte aufhalten, sind während des Aufenthalts auf der Unternehmensstätte beitragsfrei versichert, soweit sie nicht schon nach anderen Vorschriften versichert sind. Kein Versicherungsschutz besteht für Kunden und Kundinnen während des Aufenthalts in öffentlich zugänglichen Ladenlokalen oder ähnlichen Räumen, in denen das Unternehmen seine Waren oder Dienstleistungen entgeltlich oder unentgeltlich anbietet.