Mögliche Versicherungsfälle

Arbeitsunfälle
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Arbeitnehmer bei ihrer Arbeit oder auf Betriebswegen erleiden. Der Gesundheitsschaden muss direkte Folge des Unfalls sein. Die Berufsgenossenschaften decken aber nur Risiken ab, die in einem inneren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeiten stehen. Nicht versichert sind deshalb Tätigkeiten, die nicht dem Unternehmen, sondern überwiegend privaten Zwecken dienen, z. B. Essen und Trinken, Einkaufen, Spazierengehen.


Wegeunfälle
Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Der Gesundheitsschaden muss direkte Folge des Unfalls sein. Auch Umwege können versichert sein, zum Beispiel wenn diese nötig werden:

    • um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen
    • bei Fahrgemeinschaften
    • bei Umleitungen
    • weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann


Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen die Betroffenen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Diese Erkrankungen sind in einer Berufskrankheiten-Liste aufgeführt, die von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird. Auch Erkrankungen, die noch nicht in der Liste genannt sind, können im Einzelfall anerkannt werden, wenn nach neueren Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft die Voraussetzungen erfüllt sind. Zu den häufigsten Berufskrankheiten zählen die Lärmschwerhörigkeit, Hauterkrankungen und Erkrankungen der Atemwege.